Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde - der feine Unterschied
Schaut man ins Familienstammbuch, so liest man nicht unbedingt die Überschriften,
wenn man die Urkunden eigentlich schon kennt oder gerade nicht sehr achtsam liest. Die Überschriften
Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde geben jedoch einen wichtigen Hinweis auf Fakten:
In der
Geburtsurkunde sind lediglich die rechtlichen Eltern vermerkt.
Aus der
Abstammungsurkunde gehen die biologischen Eltern hervor.
Ist die Vaterschaft bei Geburt noch strittig oder ungeklärt, also nicht rechtssicher festgestellt,
so kann in der
ersten Abstammungsurkunde unter Umständen nur die Kindesmutter genannt sein.
Wichtig ist das Ausstellungsdatum, welches in der Regel wenige Tage nach der Geburt ist.
Nach der Adoption wird eine
weitere Abstammungsurkunde erstellt, in der neben der leiblichen Mutter
auch der leibliche Vater (sofern bekannt und festgestellt), sowie die Adoptiveltern genannt werden.
Das Ausstellungsdatum kann einen Hinweis auf das Adoptionsdatum liefern.
Die Abstammungsurkunde wird zudem bei Eheschließungen genutzt, um
Eheschließungen zwischen
Verwandten zu verhindern, die bislang nicht wussten, dass sie mit einander verwandt sind.
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